Bischof Woelki geht in die Knie PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 22. Mai 2012 um 16:45 Uhr

WoelkiRainer Maria Woelki, Erzbischof von Berlin, (Bild) war zum Amtsantritt noch dafür bekannt und von Kirchenfeinden kritisiert, dass er die Sünde der Homosexualität gemäß der Lehre der Kirche verurteilte.

Auf dem "Katholikentag" von Mannheim ist Woelki jetzt vor dem Zeitgeist in die Knie gegangen. Wörtlich sagte er vor laufender Kamera:

 

"Ich denke auch, dass wir uns darin einig sein sollten und einig sind, dass gerade in der Beurteilung eines solchen sexuellen Verhältnisses oder einer sexuellen Beziehung große Unterschiede gibt. Dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, wo sie in einer dauerhaften homosexuellen Beziehung dann auch miteinander leben und umgehen, ist das in ähnlicher Weise zu einer heterosexuellen Beziehung zu sehen“

Sehen Sie hier das Video:

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Damit widerspricht ein Erzbischof der katholischen Kirche direkt der Lehre des Evangeliums. Paulus bezeichnet die Sünden wider die Natur als Strafe Gottes:

Deshalb gab Gott sie schändlichen Leidenschaften preis. Ihre Weiber verkehrten den natürlichen Verkehr in den widernatürlichen. Ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in ihrer wilden Gier zueinander. Männer trieben Schamloses mit Männern und empfingen so an sich die verdiente Strafe für ihre Verirrung.“ (Röm 1,24-27)

 Auch das Lehramt der katholischen Kirche ist eindeutig. Es heißt im Katechismus der Katholischen Kirche (vgl. KKK 2357):

"Homosexuell sind Beziehungen von Männern oder Frauen, die sich in geschlechtlicher Hinsicht ausschließlich oder vorwiegend zu Menschen gleichen Geschlechtes hingezogen fühlen. Homosexualität tritt in verschiedenen Zeiten und Kulturen in sehr wechselhaften Formen auf. Ihre psychische Entstehung ist noch weitgehend ungeklärt. Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie als schlimme Abirrung bezeichnet (vgl. Gen 19,1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10), hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, "daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind". Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz, denn die Weitergabe des Lebens bleibt beim Geschlechtsakt ausgeschlossen. Sie entspringen nicht einer wahren affektiven und geschlechtlichen Ergänzungsbedürftigkeit. Sie sind in keinem Fall zu billigen."

 


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