Gab es eine Volkszählung unter Quirinus? PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 22. Dezember 2011 um 12:36 Uhr

Die Volkszählung des Augustus war der äußere Anlass für die Geburt Christi in Bethlehem. Diese Angabe des Lukas galt lange als ein Hauptargument gegen seine historische Zuverlässigkeit.1 David Friedrich Strauß, der in Jesus nur eine Sagengestalt ähnlich wie Siegfried oder Parzival sah und die Evangelien als Mythen betrachtete, in denen bestenfalls ein historischer Kern sei, fasste in seinem Werk „Das Leben Jesu kritisch bearbeitet“ (1835) seine Kritik in fünf Thesen zusammen:
1. Eine allgemeine Einschätzung des Römischen Reiches hat es nie gegeben.
2. Eine kaiserliche Steuerveranlagung im Herrschaftsbereich des Herodes ist höchst unwahrscheinlich.
3. Zu Lebzeiten des Herodes war Quirinus niemals Statthalter von Syrien.
4. Die Meldung Josephs in Bethlehem ist unrömisch.
5. Die Registrierung Marias ist überflüssig.

Die Kritik beruft sich vor allem auf Josephus Flavius, der von einer Aufschreibung in diesem Zeitraum nichts berichtet. Er berichtet allerdings von einer Volkszählung im Jahre 6/7 n. Chr. Damals war Quirinus tatsächlich Statthalter in Syrien. Gegen diesen Zensus revoltierten die jüdischen Zeloten unter Judas dem Galiläer, was Apg 5,37 in der Rede des Gamaliel Erwähnung findet. Man meint nun, Lukas habe diesen Zensus irrtümlich in die Zeit Herodes des Großen verlegt.2 Dabei sind bei Flavius nachweislich des öfteren Ungenauigkeiten und Widersprüche zu finden. So berichtet er z.B. im XVIII. Buch seiner Altertümer von der Schätzung unter Quirinus im Jahre 6 n. Chr. und schreibt kurz danach: „Herodes und Philippus aber nahmen jeder Besitz von seiner Tetrachie.“ Das war aber schon 4 v. Chr.! Das Ganze ist eines von vielen Beispielen, wie man in der neueren Zeit geneigt ist, jeder beliebigen antiken Schrift mehr Glaubwürdigkeit zuzubilligen als der Heiligen Schrift.

Wenden wir uns nun den einzelnen Kritikpunkten zu:

Zu 1: Hat es eine allgemeine Einschätzung des römischen Reichs gegeben?

Aus verschiedenen Quellen steht fest, dass Augustus eifrig um die Einschätzung des Reiches bemüht war. In einem Bericht, den er gegen Ende seines Lebens verfasste und der uns im sog. Monumentum Ancyranum im Tempel der Roma und des Augustus zu Ancyra erhalten ist, berichtet Augustus, dass er dreimal den Zensus in seinem Reich angeordnet habe. Nach unserer Zeitrechnung waren dies die Jahre: 28 v. Chr., 8 v. Chr. und 14 n. Chr. Diese Schätzungen galten zwar an sich nur den römischen Bürgern, aber gerade von dem Zensus im Jahre 8 v. Chr. wissen wir, dass Augustus ihn nicht in der alten republikanischen Form wiederholte, sondern einen neuen Reichsbürgerzensus einführte, der sich auf das ganze Imperium erstreckte.

Man weiß zudem aus verschiedenen Provinzen, dass Augustus seit etwa 10 v. Chr. verschiedene Provinzialzensus durchführen ließ. Es wäre auch merkwürdig, wenn Augustus sich um die Besteuerung der Provinzen, die die wichtigste Einnahmequelle waren, nicht gekümmert hätte. Tacitus berichtet,3 dass Kaiser Tiberius sich bei seiner Übernahme der Regierung eine von Augustus verfasste Denkschrift – das Breviarium totius imperii – vorlegen ließ, in der genau aufgezeichnet war, wie viele Bürger und Bundesgenossen, wie viele direkte und indirekte Steuern Rom hatte.

Ausdrücklich weiß man von einer Steuererhebung im Jahre 12 v. Chr. in Gallien und 11 v. Chr. in Dalmatien, wobei es beide Male deswegen einen Aufstand gab. 10/9 vor Chr. scheint es einen Zensus in Ägypten gegeben zu haben. So schreibt Herbert Haag in seinem Bibellexikon: „Es ist historisch haltbar, dass zur Zeit des Augustus eine allgemeine Volkszählung stattgefunden hat, die um 12 v. Chr. begann und im Jahre 8 oder 7 beendigt wurde.“ Die Bemerkung des Lukas vom Edikt des Augustus ist also nicht so zu verstehen, als sei die Aufschreibung des Reiches zu einem bestimmten Stichtag geschehen, sondern sie erstreckte sich über mehrere Jahre.

Normalerweise fanden die Aufschreibungen der Provinzen in 14-jährigem Zyklus statt, wie für Ägypten feststeht. Von der Aufschreibung in Judäa im Jahr 6/7 n. Chr. ausgehend, könnte man so auch einen Zensus 8/7 v. Chr. erschließen. Das ist aber nicht sicher, da der Zensus im Jahre 6 n. Chr. mit der Absetzung des Archelaus und der Übernahme der römischen Verwaltung zusammenhing.

Zu 2: Ist eine kaiserliche Steuereinschätzung im Reich des Herodes unwahrscheinlich?

Herodes der Große war König von Roms Gnaden. Der Senat hatte ihm 40 v. Chr. den Königstitel verliehen. Zeitlebens umschmeichelte er seinen Gönner und weihte ihm ganze Städte, nämlich Cäsarea und Sebaste (griechisch für ,Augusta‘). Um 8 v. Chr. fiel er jedoch in Ungnade. Er hatte einen kleinen Blitzfeldzug gegen die Nabatäer unternommen, ohne Augustus um Erlaubnis zu bitten. Darauf wurde dieser sehr böse und schrieb Herodes einen Brief, in dem es hieß: „Habe er ihn bisher als Freund betrachtet, so werde er ihn künftig als bloßen Untertan behandeln.“4 Kurz darauf, nämlich 7 v. Chr., mussten die Untertanen des Herodes dem Kaiser den Treueid schwören. So stand es also mit der Unabhängigkeit des Herodes! Diesen Treueid erwähnt Josephus im Jüdischen Krieg überhaupt nicht und in den Altertümern nicht dort, wo er von diesem Zeitraum handelt, sondern in einer fast zufälligen Charakterisierung der Pharisäer.5 Man darf also nicht sehr viel Gewicht darauf legen, wenn er den Zensus im Jahre 7 v. Chr. nicht erwähnt. Im Übrigen könnte dieser Zensus leicht in Verbindung mit dem Treueid stattgefunden haben.

Herodes bedurfte auch für die Hinrichtung seiner beiden Söhne von der Mariamme (Alexander und Aristobul, 7 v. Chr.) und des Antipater (4 v. Chr.) der kaiserlichen Erlaubnis. Ebenso musste sein Testament vom Kaiser bestätigt werden, was aber nicht im vollen Umfang geschah, denn Augustus beseitigte das jüdische Königtum ganz einfach wieder, indem er Archelaus nicht den Titel eines Königs, sondern nur eines Ethnarchen gewährte.

Herodes hatte zudem nie das Recht der Prägung von Silbermünzen, sondern durfte nur Kupfermünzen schlagen. Die offizielle Steuermünze war aber auch hier wie im ganzen Reich der römische Silberdenar. Daneben gab es von der römischen Provinzialregierung geprägte Silbermünzen, die sogenannten Drachmen (vgl. Mt 17,24; Lk 15,8).

Augustus erließ nach dem Tod des Herodes (4 v. Chr.) den Samaritern den vierten Teil der Steuern, da sie nicht am Aufstand teilgenommen hatten6 und legte im gleichen Jahr den Steuerbetrag aus dem den Tetrarchen zugewiesenen Besitz genau fest.7 Um solche Entscheidungen treffen zu können, muss er Einblick in die Steuerverhältnisse gehabt haben.

Es gibt auch andere Beispiele dafür, dass sogenannte „selbständige Staaten“ in die römische Besteuerung eingezogen wurden: So hatte Aretas, der König von Petra, immerhin das Recht, seine Nachfolge selbständig zu regeln. Bei ihm erschien aber zwischen 9-6 v. Chr. ein gewisser Fabatus, dem Josephus den Titel eines höchsten römischen Steuerbeamten gibt.

Apamea, ein Stadtstaat in Syrien am Orontes, ließ auf seine Münzen sogar das Wort „autonom“ prägen. Trotzdem wurde hier der römische Zensus durchgeführt, und zwar durch Quirinus, wie aus dem Grabstein des Aemilius Palatinus feststeht: „Auf Befehl des Quirinus habe ich den Zensus in Apamea durchgeführt, einem Stadtstaat von 117.000 Vollbürgern.“ Leider ist der Zeitpunkt dieser Schätzung ungewiss.

Der Grund, warum Josephus die Aufschreibung im Jahre 7 v. Chr. nicht ausdrücklich erwähnt, dafür aber von der Steuereinschätzung 6 n. Chr. als von etwas Neuem und Unerhörtem berichtet, dürfte im folgenden liegen: Die Aufschreibung 7 v. Chr. vollzog sich zwar unter römischer Oberhoheit, ansonsten aber in den gewohnten Bahnen des jüdischen Rechtes. 6 n. Chr. setzte Augustus indes den Archelaus ab und verbannte ihn nach Vienne (Gallien). Judäa kam nun als Anhängsel der Provinz Syrien ganz unter römische Verwaltung. Damit wurde aber auch das römische Steuerrecht eingeführt. Dieses bestand aus einer Grundsteuer und einer Kopfsteuer. Die Kopfsteuer war nochmals geteilt in eine Steuer für den privaten Besitz (bewegliches Vermögen) und die eigentliche Kopfsteuer für jeden Mann, unabhängig von seinem Vermögen. An dieser Kopfsteuer stießen sich die Juden, und Judas der Galiläer behauptete, diese Einschätzung bedeute nichts anderes als Knechtschaft. Die Juden kannten nämlich schon eine religiöse Kopfsteuer als Knechte Jahwes, die Tempelsteuer. Nun verlangte auch der Kaiser eine Kopfsteuer, womit er ihr Herr und sie seine Knechte wurden. Dies wurde als ein religiöser Akt der Hingabe an den Kaiser empfunden und daher so vehement abgelehnt.

Zu 3: Kann die Steuerschätzung unter Quirinus stattgefunden haben?

Quirinus war zur Zeit der Steuereinschätzung 6 n. Chr. Statthalter von Syrien. Im Jahre 7 v. Chr. war er es zweifellos nicht, denn wir wissen, dass in den Jahren 8-6 v. Chr. C. Sentius Saturninus Statthalter war und 6-4 v. Chr. P. Quinctilius Varus.8 Tatsächlich schreibt Tertullian in seiner Schrift gegen Marcion: „Es steht fest, dass unter Augustus in Judäa durch Sentius Saturninus der Zensus durchgeführt wurde.“9 Er verweist dabei auf die römischen Archive: „... über den Zensus des Augustus, den als treueste Zeugen der Geburt des Herrn die römischen Archive aufbewahren.“10 Da Tertullian Jurist war, konnte er sich leicht Zugang zu den römischen Archiven verschaffen und diese auch benutzen.
Für die Jahre 11-8 v. Chr. ist uns nun kein syrischer Statthalter sicher bezeugt. Es könnte also sein, dass Quirinus damals schon ein erstes Mal Statthalter war und unter ihm die Volkszählung begann, während sie von Saturninus vollendet wurde. Tatsächlich hatte ein römischer Provinzialzensus zwei Akte: die Aufschreibung und die Einschätzung mit Festsetzung des Steuerzolls. Dazwischen konnte ein längerer Zeitraum liegen.

Es gibt aber noch eine einfachere Lösung: Josef Pickl11 wies schon 1934 darauf hin, dass hegemón nicht notwendigerweise „Statthalter“ heißen muss, wie es fast immer übersetzt wird. Es kann genauso gut einen Finanzprokurator oder einen kaiserlichen Legaten bezeichnen. Dafür gibt es mehrere Beispiele bei Josephus. In den Altertümer XVI,10,8 heißen z. B. Saturninus und Volumnias zu gleicher Zeit tes Syrias hegemones. Da nicht beide Statthalter sein konnten, war der eine Statthalter, der andere dagegen Finanzprokurator oder Legat. Lukas bezeichnet 3,1 zudem mit diesem Wort sowohl die Herrschaft des Kaisers Tiberius als auch des Pontius Pilatus.12

Von Quirinus wissen wir, dass er 12 v. Chr. Konsul war. Zwischen 11 und 7 muss sein siegreicher Feldzug gegen die Homonadenser, einem räuberischen Volk des Taurus in Kleinasien, stattgefunden haben. Da dafür nur die syrischen Legionen in Frage kamen, war Quirinus also, wenn nicht Statthalter, so doch wenigstens Oberbefehlshaber der Truppen, Legat oder sonst etwas. 1 v. Chr. bis 3 n. Chr. finden wir ihn als Berater und Begleiter des Kaiserenkels Gaius Cäsar in Armenien. Josephus macht zudem noch die Bemerkung, dass Quirinus vor 6 n. Chr. „bereits alle öffentlichen Ämter bekleidet hatte und wegen seiner ehrenvollen Stellung großen Einfluss besaß.“13 Quirinus war also 7 v. Chr. auf jeden Fall einer der mächtigsten Männer in Syrien und kann daher die Volkszählung in Auftrag gegeben oder sogar durchgeführt haben, auch wenn er nicht Statthalter war. Dieses Beispiel zeigt, wie irreführend Übersetzungen sein können und wie wichtig es unter Umständen ist, den Urtext eines Berichtes zu Rate zu ziehen.

Zu 4: War die Meldung Josephs in Bethlehem unrömisch?

Man behauptet, nach dem römischen Recht hätte die Meldung nicht am Geburtsort, sondern am ständigen Wohnort stattzufinden gehabt. Die ganze Reise nach Bethlehem sei vom Verfasser des Evangeliums nur erfunden worden, damit der Prophezeiung bei Michäas 5,1 in Erfüllung gehe, nach der der Messias aus Bethlehem komme.

Der Grund für die Reise Josephs nach Bethlehem ist aber nicht darin zu sehen, dass Bethlehem sein Geburtsort war, sondern darin, dass er in der dortigen Gegend Grundbesitz hatte. Man wird hier an einen Acker, ein Feld mit Dattelpalmen oder ähnliches zu denken haben. Solcher Grundbesitz musste an der für die entsprechende Gegend zuständigen Zollstelle deklariert werden, in diesem Fall also in Bethlehem. So läßt es sich aus einem in Ägypten 47/48 n. Chr. durchgeführten römischen Zensus erschließen, von dem der P. Oxy. II, 255 berichtet.

Zu 5: War die Registrierung Marias überflüssig?

Wie wir aus dem P. Lond. II,261 erfahren, musste bei einem Zensus nicht nur die Steuererklärung gemacht werden, sondern die ganze Bevölkerung musste zur Aufnahme des Personenstandes persönlich vor den Zensoren erscheinen.14

Für Maria könnte noch ein zweiter Grund vorgelegen haben. Als einziges Kind ihrer Eltern war sie Erbtochter, hatte also selbst Grundbesitz. Wir besitzen nun die Steuererklärung einer jüdischen Frau namens Babatha aus dem Jahr 127 n. Chr. Sie wurde 1961 in einer Höhle bei En-Jedi entdeckt und 1989 veröffentlicht.15 Da die Frau eigenen Besitz hatte, machte sie dafür selber die Steuererklärung. Ihr Mann unterzeichnete diese zwar, aber nicht als ihr Ehemann, sondern als ihr Vormund, denn eines solchen bedurfte eine Frau nach römischem Recht für ihre Erklärung.

Diese Steuererklärung ist zudem genau datiert: in unserer Zeitrechnung auf den 2. Dezember 127 n. Chr. Da ein Zensus immer eine zeitaufwendige Sache war (Babatha und ihr Mann mussten immerhin eine Reise von rund 40 km zu dem für sie zuständigen Steuerbüro machen), kam dafür fast nur der Monat Dezember in Frage, wenn die Ernte eingebracht war und keine Feldarbeiten anstanden, denn während Aussaat und Ernte hatten die Bauern dafür selbstverständlich keine Zeit.

(Aus: Matthias Gaudron, Die Entstehung der Evangelien –
Das Kindheitsevangelium nach Lukas
, Stuttgart 2003, S. 162-170)

______________________________________

   1- Ich folge in diesem Abschnitt hauptsächlich der ausgezeichneten Darstellung von Gerhard Kroll S.J. (Auf den Spuren Jesu, Stuttgart 101988, S. 10ff), wenn ich auch zu einem etwas anderen Ergebnis komme als er.
   2- So sogar Klaus Rosen, der an sich die Glaubwürdigkeit des Evangeliums verteidigen will, in: Walter Brandmüller (Hrsg.), Qumran und die Evangelien, Aachen MM-Verlag, S. 41 ff. Rosen beruft sich auf die damals übliche Ungenauigkeit bei solchen Darstellungen; in Wirklichkeit sei es eine Schätzung des Herodes gewesen, die Joseph nach Bethlehem ziehen ließ.
  3- Ann. 1,11
  4- Altertümer XVI,9,3
  5- XVII,2,4
  6- Jüdischer Krieg II,6,3
  7- Jüdischer Krieg II,6,3; Altertümer XVII,11,4
  8- Es handelt sich hier um jenen Varus, der 9 n. Chr. die Schlacht im Teutoburger Wald verlor.
  9- adv. Marc. IV,19
10- ebd. IV,17
11- Josef Pickel, Messiaskönig Jesus, München 1934, S. 268-278
12- Auch das klassische Wörterbuch von W. Gemoll (München-Wien 71959) gibt unter den Bedeutungen von hegemón an: „... 3. Fürst, Herr, Statthalter, Prokurator, Landpfleger, überh. römischer Beamter der Kaiserzeit.“
13-  Altertümer XVIII,1,1
14-  Weitere Belege bei Kroll, a.a.O., S. 14
15-  Vgl. Walter Brandmüller (Hrsg.): Qumran und die Evangelien, Aachen 1994, S. 45ff


 
 
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